Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Allgemeines
1.1 Die SEEBURG erbringt ein vielseitiges Angebot an Produkten und Dienstleistungen aus unterschiedlichen Branchen. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln den Abschluss, den Inhalt und die Abwicklung zwischen der SEEBURG und ihren Kunden. Sie bilden einen Bestandteil des Vertrages und gelten für den gesamten Geschäftsverkehr, auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht mehr gesondert erwähnt werden.
1.2 Verträge schliesst die SEEBURG ausschliesslich zu den nachfolgenden Bedingungen ab. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn diese ausdrücklich und in schriftlicher Form von der SEEBURG akzeptiert wurden.
1.3 Grundsätzlich bedürfen sämtliche Vereinbarungen sowie deren Änderungen und Ergänzungen (auch produktemässig) zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Die Schriftform ist auch auf dem Weg der elektronischen Datenübertragung gewährt.
1.4 Mit der Auftragserteilung anerkennt der Kunde die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der SEEBURG.
2 Umfang der Lieferungen und Dienstleistungen
2.1 Die Auftragsbestätigung und der Werkvertrag SEEBURG sind verbindlich. Allfällige Unstimmigkeiten sind vom Kunden unverzüglich – spätestens jedoch innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Erhalt – zu beanstanden. Verspätete Beanstandungen können nicht mehr anerkannt werden und gehen zu Lasten des Kunden.
2.2 Prospekte und Kataloge sind ohne anderweitige Vereinbarung nicht verbindlich. Eigenschaften aus Angaben in technischen Unterlagen sind nur verbindlich, soweit diese ausdrücklich zugesichert wurden.
2.3 Die SEEBURG behält sich alle Rechte an ihren Unterlagen, inklusive Offerten und Auftragsbestätigungen vor. Die Unterlagen dürfen nur in dem von der SEEBURG genehmigten Umfang benutzt und ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
2.4 Nachfolgemodelle oder technische Änderungen, welche zur Verbesserung und Weiterentwicklung der Produkte und Dienstleistungen dienen, sowie Änderungen in Form, Farbe und Material sind der SEEBURG jederzeit vorbehalten und berechtigen nicht zu irgendwelchen Ansprüchen.
3 Preise
3.1 Die Preise gelten grundsätzlich ab Werk. Die Berechnung erfolgt in Schweizer Franken exklusive Mehrwertsteuer, Installation, Schulung, Support, Verpackung und Versand oder sonstigen Gebühren. Diese werden separat ausgewiesen und in Rechnung gestellt.
3.2 Die SEEBURG behält sich eine Preisanpassung vor, falls sich zwischen dem Zeitpunkt des Angebotes und der vertragsmässigen Erfüllung die Materialpreise ändern oder unvorhersehbare Aufwände entstehen. Bei Anschlussaufträgen ist die SEEBURG nicht an Preise aus vorhergehenden Aufträgen gebunden.
3.3 Für Reparaturen an Geräten erstellt die SEEBURG einen kostenpflichtigen Kostenvoranschlag.
3.4 Die Annullierung einer Bestellung ist nur mit schriftlicher Zustimmung der SEEBURG möglich. Bereits entstandene Kosten oder Preiserhöhungen infolge Bestellungsreduktion, sind vom Kunden zu übernehmen.
4 Lieferung/Verzug
4.1 Unsere Lieferfrist auf Offerten gilt nur als annähernd vereinbart. Sie beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung. Bei Anschlussaufträgen ist die SEEBURG nicht an Lieferfristen aus vorherigen Aufträgen gebunden.
4.2 Beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, welche die SEEBURG trotz der nach den Umständen des Einzelfalles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Dabei ist unerheblich, ob diese Hindernisse in der SEEBURG oder bei einem ihrer Unterlieferanten eingetreten sind.
5 Versand/Transport
5.1 Die SEEBURG liefert grundsätzlich Ex Works (EXW gemäss Incoterms 2010). Mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur oder Frachtträger, spätestens jedoch beim Verlassen des Werks, geht Nutzen und Gefahr auf den Kunden über.
5.2 Verpackungs- und Versandkosten sind, wenn nicht anders ausgewiesen, im offerierten Preis nicht enthalten.
5.3 Die SEEBURG behält sich das Recht vor, Lieferungen gegen Vorauszahlung oder Nachnahme auszuführen.
5.4 Versandnebenkosten wie Expresszuschläge und Transportversicherungen sind Sache der Kunden und somit von ihnen zu tragen. Die Ware ist während der Dauer des Transportes nicht versichert.
6 Zahlungsbedingungen
6.1 Die Zahlungskonditionen sind 30 Tage netto, ab Rechnungsdatum.
6.2 Werden Anzahlung oder die bei Vertragsabschluss zu stellenden Sicherheiten nicht geleistet, ist die SEEBURG berechtigt am Vertrag festzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten. In beiden Fällen ist die SEEBURG berechtigt, Schadenersatz zu verlangen.
6.3 Muss die SEEBURG aufgrund eines nach Vertragsabschluss eingetretenen Umstandes davon ausgehen, dass die Zahlung nicht vollständig oder rechtzeitig zu erhalten ist, ist die SEEBURG ohne Einschränkung ihrer
gesetzlichen Rechte und ohne Schadenersatzverpflichtung befugt, versandbereite Lieferungen zurückzubehalten und vom Vertrag zurückzutreten.
6.4 Wird der vereinbarte Zahlungstermin nicht eingehalten, behält sich die SEEBURG die Berechnung banküblicher Zinsen und Mahngebühren vor.
6.5 Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung im Eigentum der SEEBURG.
7 Gewährleistung
7.1 Für gelieferte Produkte besteht ein Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen. Rücksendungen müssen im Voraus schriftlich angekündigt und durch die SEEBURG bewilligt werden. Sie werden nur in der Originalverpackung mit Kopie der Rechnung respektive des Lieferscheins angenommen. Die Rücksendung erfolgt immer, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, auf Kosten und Gefahr des Absenders.
7.2 Speziell für den Kunden beschaffte Produkte sind von der Rückgabe ausgeschlossen.
7.3 Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel sind der SEEBURG innerhalb von 7 Tagen nach Empfang der Lieferung schriftlich mitzuteilen. Versteckte Mängel sind der SEEBURG schriftlich bis spätestens nach Ablauf von 6 Monaten seit Lieferung anzuzeigen. Bei fristgerechten und berechtigten Rügen leistet die SEEBURG nach ihrer Wahl kostenlos Ersatz oder bessert nach. Hierfür steht der SEEBURG eine angemessene Frist von mindestens 4 Wochen zur Verfügung. Ist ein Mangel weder durch Nachbesserung noch durch Ersatzlieferung zu beheben, kann der Kunde Herabsetzung des Preises verlangen oder den Vertrag rückgängig machen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit der SEEBURG nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
7.4 Ein allfälliger Garantieanspruch besteht nur, wenn die Produkte termingemäss bezahlt wurden und die Ansprüche der SEEBURG aus dem Verkauf vollständig beglichen sind.
7.5 Die in der Garantie kostenlos ersetzten Produkte gehen in das Eigentum der SEEBURG über und sind ihr auf Verlangen zuzustellen.
7.6 Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnutzung, höherer Gewalt, Missachtung von Betriebsvorschriften sowie Eingriffe Dritter.
7.7 Für vom Kunden zur Weiterverarbeitung beigestellte Produkte übernimmt die SEEBURG grundsätzlich keine Garantie. Für von der SEEBURG beschaffte Produkte übernimmt die SEEBURG eine Garantie nur soweit, als dass die SEEBURG diese Verpflichtungen an den Lieferanten weitergeben kann. Die SEEBURG ist berechtigt, Aufwände, welche in Zusammenhang mit Garantieabklärungen entstehen, dem Kunden weiter zu verrechnen.
7.8 Die SEEBURG weist darauf hin, dass sie keinerlei Haftung für Schäden irgendwelcher Art übernimmt, welche durch den Einbau oder die Anwendung ihrer Produkte entstanden sind.
7.9 Alle von der SEEBURG gelieferten Produkte sind nur für ihre vorgesehenen Zwecke zu verwenden. Sie sind Kleinkindern nur unter Beaufsichtigung abzugeben und für Kinder unter 3 Jahren nicht geeignet.
7.10 Mit dem Kauf der Produkte geht die sachgemässe Sorgfaltspflicht an den Kunden über. Sofern nicht einzelvertraglich anders geregelt, ist der Kunde für die ordentliche und regelmässige Wartung, Instandhaltung oder Datensicherung verantwortlich. Eine allfällige Wiederherstellung muss vom Kunden selbständig getestet oder der Test der SEEBURG gegen Verrechnung ausdrücklich in Auftrag gegeben werden.
8 Haftung
8.1 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für Schäden infolge leichter Fahrlässigkeit insgesamt betragsmässig auf die jeweilige Auftragssumme beschränkt.
8.2 Bei Einwirken von Dritten, (Cyberangriffe oder Benutzermanipulationen) wie auch für Aufwände und Schäden des Kunden welche durch Systemausfälle verursacht werden, ist die Haftung ausgeschlossen.
9 Anwendbares Recht/Gerichtsstand
9.1 Anwendbar ist ausschliesslich materielles Schweizer Recht, unter Ausschluss der Normen des schweizerischen internationalen Privatrechts (IPR). Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Verträge im internationalen Produktekauf (CISG) wird ausgeschlossen.
9.2 Gerichtsstand ist der Sitz der SEEBURG. Die SEEBURG behält sich jedoch vor, ihre Rechte auch am Domizil des Lieferanten/Kunden oder vor jedem anderen zuständigen Gericht geltend zu machen.
Interlaken, im Juni 2019